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  • Wie lange dauert ein Kremationsvorgang?
    Der Ablauf der Kremation dauert in der Regel bis zu vier Stunden. Dabei nimmt der eigentliche Verbrennungsprozess ungefähr eine Stunde in Anspruch. Außerdem muss die Asche abkühlen und anschließend aufbereitet werden. Erst dann kann die Urne versiegelt werden.
  • Ist eine Feuerbestattung in allen Religionen erlaubt?
    In Österreich hat prinzipiell jeder Mensch das Recht die Feuerbestattung zu wählen. In Hinblick auf eine spezielle Glaubensrichtung ist das nicht immer so einfach. Verschiedene Religionen, Bräuche und Traditionen lassen sich nicht mit der Feuerbestattung vereinen oder verbieten diese sogar.
  • Seit wann gibt es die Feuerbestattung?
    Aus wissenschaftlicher Sicht können Feuerbestattungen bis 3000 v. Chr. nachgewiesen werden. Es ist natürlich durchaus möglich, dass die ersten Feuerbestattungen noch weiter zurückliegen.
  • Welcher Sarg ist für eine Feuerbestattung geeignet?
    Der oder die Verstorbene ist so einzusargen, dass Pietät und Würde gewahrt werden und keine Gefahren für die Umwelt entstehen. Der Sarg für eine Feuerbestattung muss aus Vollholz bestehen, die Wahl des Holzes ist für die Kremation nicht entscheidend.
  • Welche Sargbeigaben sind erlaubt?
    Sargbeigaben haben meist einen symbolischen Hintergrund und können für die Trauerbewältigung von großer Bedeutung sein. Bilder und Fotos, Briefe, besondere Kleidung und Schmuck, sämtliche Erinnerungen im kleinen Rahmen. All das kann in einer besonderen Verbindung zum Verstorbenen stehen und ist deshalb selbstverständlich erlaubt. Wichtig ist nur: Die Gegenstände müssen Umweltverträglich sein und dürfen keine Gefahr für unser Personal und die Anlagen darstellen.
  • Welche Möglichkeiten einer Trauerfeier gibt es?
    Der persönliche Abschied in Form einer Trauerfeier ist wichtig und kann maßgeblich zur Trauerbewältigung beitragen. Verschiedene technische Hilfsmittel sowie symbolische Aufbahrungsgegenstände sollen helfen, der bzw. dem Verstorbenen einen angemessenen und lebensnahen Abschied zu gewähren. Eine Verabschiedung braucht Raum und Zeit, individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sind daher kaum Grenzen gesetzt. Es ist auch möglich, der Übergabe des Sarges an das Element ‘Feuer’ beizuwohnen.
  • Ist es möglich bei der Kremation anwesend zu sein?
    Ja. Im Krematorium Bad Vöslau bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Abschiednahme in Form einer individuell gestaltbaren Trauerfeier. Auf Wunsch ist es auch möglich bei der Übergabe des Sarges an das Feuer anwesend zu sein.
  • Kann die Asche im Krematorium vertauscht werden?
    Nein, bei der Anlieferung des Sarges wird dieser unverzüglich zweimal gekennzeichnet. Ein persönlicher Sargbegleitschein sowie ein feuerfester Schamottstein begleiten den Verstorbenen in jedem Ablauf der Kremation. Dadurch ist es jederzeit, in jedem Verfahrensschritt eindeutig ersichtlich um welchen Sterbefall es sich handelt.
  • Was passiert mit Edelmetallen wie z.B. Gold?
    Edelmetallrückstände und andere Metallrückstände (Zahnfüllungen, Kronen, Implantate etc.) werden während des Kremationsvorganges nicht abgesondert und in der Urne belassen. Sofern dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, werden diese Metallrückstände einer Verwertung zugeführt und der Erlös ausschließlich wohltätigen Zwecken gespendet.
  • Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?
    In Österreich herrscht Beisetzungspflicht. Grundsätzlich ist die Urne auf einem Friedhof oder einer Naturbestattungsanlage beizusetzen. Mit einer Bewilligung der zuständigen Gemeinde kann eine Urne, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, auch Zuhause aufbewahrt werden.
  • Wie hoch ist die Temperatur bei der Kremation?
    Es gibt spezielle gesetzliche Vorgaben bei der eine Feuerbestattung durchgeführt werden darf. Die Temperatur in der Nachbrennkammer beläuft sich auf über 850 °C.
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